Dürfen KI-Modelle wie ChatGPT sich einfach an urheberrechtlich geschütztem Material bedienen? Im Streit zwischen der GEMA und dem ChatGPT-Betreiber OpenAI gab das Landgericht München I der deutschen Verwertungsgesellschaft nun recht: Im Falle von neun Liedern hat OpenAI Urheberrechte verletzt. Konkret ging es um die Liedtexte weltbekannter Hits von Herbert Grönemeyer, Reinhard Mey und Helene Fischer, aber auch um Rolf Zuckowskis „In der Weihnachtsbäckerei“.
Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT: Worum geht’s?
Konkret ging es im Rechtsstreit darum, dass OpenAI die neun betroffenen Songtexte ohne Lizenz zum Training von ChatGPT verwendet haben soll. Da die Texte mit einfachen Prompts vom KI-Modell nahezu unverändert wieder ausgegeben werden konnten, argumentierte die Klägerseite, dass die geschützten Texte eindeutig im System des bekannten LLM gespeichert sein müssen. Das Landgericht München I sah hierin eine klare Urheberrechtsverletzung seitens OpenAI und verurteilte den Tech-Konzern nun zu Unterlassung und Schadenersatz.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Falls also OpenAI das Urteil wie zu erwarten anfechtet und den weiteren Rechtsweg bestreitet, dürfte uns das Thema also noch über einige Instanzen hinweg beschäftigen. Falls auch andere Gerichte der Argumentation des Landgerichts München folgen und der GEMA letztinstanzlich recht geben, dürfte der Fall gravierende Folgen für das zukünftige Verhältnis von Musikschaffenden und Künstlicher Intelligenz in Deutschland nach sich ziehen.
Gemischte Reaktionen zum Urteil
Das Urteil brachte gemischte Reaktionen aus verschiedenen Lagern hervor, überwiegend wurde es jedoch positiv aufgenommen. Der größte Teil der Musikbranche begrüßt das Urteil und betrachtet es als Sieg für die Rechte von Musikschaffenden und als wichtiges Statement für den Schutz geistigen Eigentums. Die GEMA sprach gar von einem „historischen Erfolg“ für das Urheberrecht. Allerdings wurden auch Bedenken laut, dass das Urteil künftigen digitalen Innovationen im Weg stehen und zu einer nachteiligen Sonderstellung Deutschlands im Zusammenhang mit der Nutzung von KI führen könne. In den Augen einiger Kritiker könne es im internationalen Vergleich also erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen, weshalb das deutsche Urheberrecht in Hinblick auf Künstliche Intelligenz grundlegend modernisiert werden müsse.
Wie seht ihr das Urteil im Fall GEMA vs. OpenAI? Wichtiges Statement für die Rechte von Musikschaffenden oder ein juristischer Stolperstein, der der unaufhaltsamen KI-Revolution im Weg ist? Schreibt uns eure Meinung in die Kommentare!
