Überraschendes Urteil aus Düsseldorf: Fender gewinnt Streit um Stratocaster-Design

Blaupause der Fender Stratocaster

Die Stratocaster ist nicht nur die berühmteste E-Gitarre, sondern auch die meistkopierte. Vielleicht schon bald nicht mehr? Das Landgericht Düsseldorf beschäftigte sich mit der Korpusform des ikonischen E-Gitarrenmodells und urteilte zugunsten der Fender Musical Instruments Corporation (FMIC). Somit erhält die FMIC sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Urheberrecht umfassenden Rechtsschutz, was Verkauf, Vertrieb und Produktion des Korpusdesigns im berühmten Doublecut-Look anbelangt.

Auslöser für den Rechtsstreit waren E-Gitarren des chinesischen Konzerns Yiwu Philharmonic Music Instruments Co., der Kopien der berühmten E-Gitarre über AliExpress auf dem europäischen Markt verkaufte. Das Düsseldorfer Gericht bestätigte mit seinem Urteil, dass das Korpus-Design der Stratocaster als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst gilt, das einen originellen kreativen Ausdruck und nicht nur ein rein funktionales Design widerspiegelt.

Anzumerken ist allerdings, dass es sich hierbei um ein sogenanntes Versäumnisurteil handelt. Ein solches kommt zugunsten der Klägerseite zustande, wenn die beklagte Partei nicht zum Termin erscheint oder ihre Argumente nicht eingebracht hat. Die Yiwu Philharmonic Instruments Co. hat also noch innerhalb einer zweiwöchigen Frist Gelegenheit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Insofern muss hier also noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.

Fender Stratocaster in Sunburst
Ikone seit 1954: Die Fender Stratocaster.

Reaktionen auf das Urteil

Fender zeigt sich vom Urteilsspruch des Landgerichts Düsseldorf selbstverständlich hocherfreut: „Dieses Urteil ist eine bedeutende Bestätigung der Stratocaster® als originelles kreatives Werk und ein wichtiger Schritt zum weiteren Schutz der Integrität der Designs und des geistigen Eigentums von Fender.“, sagt Aarash Darroodi, General Counsel & Chief Administrative Officer der FMIC. „Es bekräftigt unser Bekenntnis zur Originalität, unterstützt den fairen Wettbewerb und trägt dazu bei, dass Spieler, die auf diese ikonischen Fender-Gitarrenformen stoßen, auf die Handwerkskunst, Qualität und Tradition vertrauen können, die dahinter stehen.“

Auch Edward „Bud“ Cole, der Anfang des Jahres zum neuen Chief Executive Officer der FMIC berufen wurde, äußerte sich zum Urteil: „Die Stratocaster-Gitarre ist eines der bekanntesten Instrumentendesigns in der Geschichte der Musik. Der Schutz der Integrität der ikonischen Designs von Fender ist unerlässlich, um das Erbe der Künstler und Konstrukteure zu bewahren, die sie geprägt haben. Diese Entscheidung stärkt den Wert der Originalität und stellt sicher, dass die Authentizität, die Spieler mit Fender verbinden, auch für kommende Generationen erhalten bleibt.“

Was bedeutet das Urteil für den Gitarrenmarkt und für Endkunden?

Welche Konsequenzen für die Zukunft des Instrumentenhandels aus dem Urteil folgen, ist nicht eindeutig absehbar. Während das Kopfplattendesign der Strat und auch anderer Bauformen bisher besonderen Schutz genossen haben, müssen Anbieter von Strat-Kopien nun theoretisch auch den Schutz der Korpusform berücksichtigen. Denn Fender hat jetzt jedenfalls eine rechtliche Handhabe, um gegen Mitbewerber vorgehen zu können, die das Stratocaster-Korpusdesign innerhalb Deutschlands und der EU herstellen, anbieten oder vertreiben. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 250.000 € oder Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten vor, sofern die Geldstrafen nicht vollstreckt werden können.

Viele Branchen-Insider sind sich allerdings einig, dass aus dem Urteil in absehbarer Zeit höchstwahrscheinlich keine direkten Folgen für die meisten Anbieter resultieren werden. Immerhin zählt die Strat bekannterweise seit Jahrzehnten zu den meistkopierten Gitarrendesigns, der Marktanteil am weltweitem E-Gitarrenhandel ist gigantisch. Der Geist ist hier also längst aus der Flasche und ein konsequentes Vorgehen gegen die aberhunderten Anbieter solcher Instrumente käme einem Kampf gegen Windmühlen gleich. Ferner ist unklar, wie ein Stratocaster-Korpus aus urheberrechtlicher Sicht definiert ist und inwieweit ein Korpus im ST-Stil vom Original abweichen muss, um als zulässig zu gelten.

Besitzer von Strat-Kopien, die ihre Instrumente privat handeln möchten, wird das Urteil gar nicht erst betreffen. Denn hier macht allein schon die gerne beworbene DIY-Mentalität der Stratocaster einen Strich durch die Rechnung: Im Gegensatz zur rechtlich geschützten Kopfplattenform oder dem Modellnamen „Stratocaster“, die auch im Privathandel tatsächlich schon zu Abmahnungen führten, ist nur schwer zu ermitteln, ob der Korpus einer Strat-artigen Gitarre tatsächlich in FMIC-Lizenz gefertigt worden ist. Immerhin ist ein Hals schnell ausgetauscht und viele lizenzierte Strat-Bodies aus asiatischer Fertigung sind nicht mit Seriennummern oder ähnlichen Symbolen versehen, die einen einfachen Nachweis ermöglichen.

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